Mögliche Anwendung der Sprühdrohnen im Steillagenweinbau

Eine kurze Analyse und Bestandsaufnahme zum Sprühdrohneneinsatz in Steillagen

1. Entwicklungen der Sprühdrohnen in verschiedenen Ländern

Entwicklung der Sprühdrohnen in Japan:

  • Vorreiter der Entwicklung und Anwendung der unbemannten Luftfahrzeugen in der Landwirtschaft
  • 1985: der erste unbemannte Sprüh-Helikopter der Welt wurde von YAMAHA entwickelt.
  • Seit Anfang 1990 ist der Sprühhelikopter „RMAX“ von YAMAHA in verschiedenen Ländern im Einsatz, seit 2015 auch in den USA und Australien.
  • Zurzeit sind mehr als 3.000 unbemannte Flugkörper zum Sprühen in der Landwirtschaft im Einsatz, davon schätzungsweise 2.000 YAMAHA RMAX. Mehr als 14.000 lizenzierte UAV-Piloten.
  • Einsatzflächen in Japan: mehr als 1.05 Mio. ha

Entwicklung der Sprühdrohnen in China:

  • 2004: das erste Versuchsprojekt zur Entwicklung einer Spritzdrohne
  • 2008: Entwicklung eines unbemannten Helikopter zur Ausbringung verschiedener Pflanzenschutzmitteln mit ULV-Sprühtechnik.
  • 2010: die erste kommerzielle Sprühdrohne
  • Anzahl der Sprühdrohnenhersteller: circa 400
  • Anzahl der eingesetzten Sprühdrohnen: 2017 mehr als 14.000
  • Sprühflächen: 2017 circa 6,6 Mio. ha
  • Großer Vorsprung in der Drohnentechnologie
  • Verschiedene Fördermaßnahmen

Entwicklung der Sprühdrohnen in der Schweiz:

  • 2017 wurde die erste Drohne zur Pestizidausbringung von der Firma Agrofly mit verschiedenen Zubehören inkl. Steuerungssoftware aus China zusammenmontiert.
  • Der PSM-Hersteller Syngenta hat das Projekt unterstützt.
  • Agrofly erhielt auch die Bewilligung vom Bazl – Bundesamt für Zivilluftfahrt.
  • Die Drohne kann aber noch nicht autonom fliegen, großer Verbesserungsbedarf
  • Kosten: circa 50.000 Franken

Entwicklung der Sprühdrohnen in Deutschland:

  • Seit 2010 dürfen keine Pflanzenschutzmittel aus der Luft direkt gesprüht werden, mit Ausnahme von schwer zugänglichen Steillagen.
  • 2012: Beginn der Entwicklung einer eignen Sprühdrohne, bezuschusst vom Bund i. H. v. circa 1 Mio. EUR. Aufgrund der unzureichenden Wettbewerbsfähigkeiten wurde die Weiterentwicklung des eigenen Modells jedoch eingestellt.
  • Nach mehrfachen Tests erwies sich das Sprühergebnis als wirksam. Weitere Tests erfolgen.
  • Zurzeit werden weitere Spritzdrohnen und deren biologische Wirksamkeit zwecks Entscheidungshilfe getestet.

2. Gesetzliche Bestimmungen zu Sprühdrohnen in Deutschland

Wichtige luftfahrtrechtliche Bestimmungen

  • Luftverkehrsgesetz § 1: Drohnen sind Luftfahrzeuge
  • Luftverkehrsordnung: LuftVO § 21a-f: Betriebserlaubnis UAV über 5 kg – Luftfahrtlandesbehörde
  • Kenntnisnachweis des Piloten
  • Kennzeichnungspflicht des UAV
  • Luftverkehrsordnung: LuftVO § 13: Das Abwerfen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen ist erlaubnispflichtig.

Wichtige pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen

  • PflSchG § 18
  • Das Ausbringen von PflSchM mit Luftfahrzeugen ist (eigentlich) verboten (BVL-EU-Richtlinie 2009/128/EG)
  • Ausnahmen können unter strengen Auflagen von den Mitgliedstaaten erteilt werden, z.B. für Sprühen in Weinbergsteillagen.
  • Sachkundenachweis
  • Nur zugelassene Technik und Spritzmittel(BVL-Richtlinie)

3. Steillagenweinbau in Deutschland

  • Steillage: extreme Hanglage mit mindestens 30 Prozent Steigung
  • keine Bewirtschaftung in Falllinie mit radgetriebenen Traktoren
  • Bekannte Steillagengebiete in DE: Mosel, Mittelrhein, Ahr
  • Gesamtfläche der Steillage in DE: circa 15.000 Hektar
  • Fläche der Steillage an der Mosel: 3.530 Hektar
  • EU-Förderung ab 2017: pro Hektar je nach Steigung zwischen 750 EUR und 2.500 EUR
  • Ausbringungsverfahren: Hubschrauber, Raupenfahrzeug, Handspritzen
  • Häufigkeit der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln: bis zu 9 mal

4. Unser Vergleich verschiedener Ausbringungsverfahren

Geschwindigkeit Sprühflächen Präzision Abdrift Durchdringung Wasseraufwand Personensicherheit
Helikopter sehr hoch sehr groß gering groß mittel groß gering
Raupenfahrzeug mittel groß mittel mittel  groß groß mittel
Handspritzen langsam klein mittel klein mittel mittel mittel
Drohne hoch mittel  hoch klein  mittel klein hoch

5. Steillagenweinbau in Deutschland

  • 80.000 Winzer in der Bundesrepublik
  • Gesamtweinbaufläche circa 10.000 Hektar
  • Höchster Ertrag pro Hektar(Hektoliter/Hektar)
  • Gesamtfläche Steillagen: Deutschland 15.000 ha; Italien: 15.000 ha; Österreich: 5.000 ha; Portugal: 40.000 ha
  • Förderung: je nach Neigung von 750 EUR bis 2.500 EUR pro ha.
  • Gesamtweinbaufläche circa 64.000 ha
  • Einer der wichtigsten Wirtschaftszweige in Rheinland-Pfalz
  • Die Hubschrauber werden zur Ausbringung von PSM eingesetzt
  • Pro Jahr werden bis zu 9 mal gespritzt.
  • Gesamtfläche der Hubschrauberspritzung 2010: 3.180 Hektar: davon 2.700 ha an der Mosel; 280 ha an der Ahr; 140 ha am Mittelrhein und 60 ha an der Nahe
  • Die Landespolitik unterstützt die Entwicklung und Tests der Spritzdrohnen in den Steillagen im hohen Maße.
  • Viele Winzer zeigen großes Interesse an Srpühdrohnen.

6. Problematik & Herausforderung des Sprühdrohneneinsatzes: passendes PSM und Wasseraufwand

  • Es gibt zurzeit kein zugelassenes PSM für Drohnenspritzungen auf dem europäischen Markt.
  • Die zugelassenen PSM sind entweder für Ausbringungen aus der Luft oder durch verschiedene Fahrzeuge, für die ein hoher Wasseraufwand vorgesehen ist. Beispielsweise werden die Fungizide für Luftspritzungen mit min. 150 L Wasser/ha vermischt, während der Wasseraufwand für Raupenfahrzeuge bei min. 350 L liegt.
  • Den Ergebnissen der von DLR (Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum) Mosel durchgeführten Anlagerungsversuche der Hubschrauberspritzung im Jahr 2011zufolge „wurden bei der 75L-Variante in etwas gleiche Wirkstoffmengen gemessen wie bei der 150L-Variente“.
  • Die Flughöhe des Spritzhubschraubers liegt bei min. 10m währen die Drohnen nicht höher als 2m über den Reben fliegt. Könnte/Dürfte der Wasseraufwand für Drohnenspritzung noch (deutlich) reduziert werden?
  • Es fehlen praktische Erfahrungen für Einsätzen im Weinbau. In China und Japan werden die Drohnen in der Regel für Getreide- und Maisanbau verwendet.
  • Es muss für jeden derartigen Drohneneinsatz eine Aufstiegsgenehmigung von Landesluftfahrtbehörde erteilt werden.
  • Einsatz der Spritzdrohnen zur PSM-Ausbringung ist zurzeit u. U. nur in Steillagen (vor allem in Rheinland-Pfalz) möglich. Verschiedene Bundesländer streben Gesetzesänderungen an.
  • Drohnenflug über 25kg Startmasse ist verboten. Nach einer Risikobewertung gemäß SORA-GER können die zuständigen Landesluftfahrtbehörden der Länder im Einzelfall Ausnahmen von diesem Verbot zulassen.

7. Einsatzerfahrungen der Sprühdrohnen aus China

  • Präzisere Sprühung
  • Weniger Abdrift im Vergleich zum Hubschrauber- und Flugzeugspritzung
  • Einsatz in schwer zugänglichen Gebieten
  • Sprühflächen: pro Stunde bis zu 5 Hektar (Flachland, Getreideanbau)
  • Weniger Wasseraufwand: Starke Reduzierung des Wasseraufwands
  • Weniger Hektaraufwand der Pflanzenschutzmittel
  • Große Sprühgeschwindigkeit: bis zu 8m/s im Reisanbau

8. Was kann unsere Drohne schon?

  • Autonomes Fliegen, auch bei unregelmäßig verteilten Geländen
  • Semi-automatische Routenplanung, Positionierung auf cm-Niveau
  • Return-to-home Funktion bei abgebrochener Funkverbindung, niedrigem Akku- und Tankfüllstand
  • RTK-Positionierung und Satellitenpeilung
  • Flugroute und -Höhen nach DSM-Geländeplan
  • Notfallsschutzmechnismus – automatischer Rückflug bei Abbruch der Funkverbindung, niedriger Akkuleistung und des Sprühmittelstands
  • Hinderniserkennung und Höhenmessung durch binokulares Distanzmesser und das Millimeterwellenradar
  • Zweifache Echtzeit-Redundanz zur Flugsicherheit
  • Sprüh- und Fluggeschwindigkeitsregulierung
  • Memory-Funktion, kein weiderholtes Befliegen bzw. Bespritzung
  • Beliebige Flugfläche vordefinierbar (Es soll im idealen Fall nur konkreter Befall behandelt werden)
  • Geringer Fluglärm
  • Nachtflug
  • Schnelle Montage
  • Geringer Wartungsaufwand

9. Weiterentwicklung

  • Autonomes Fliegen und Sprühen nach 3D-Gelände-Daten, wobei die Position jedes Rebstocks genau definiert wird. Rebinventuren durch Drohnen möglich.
  • Punktuelle Pflanzenschutzmittelausbringung nach relevanten Indexen, z.B. NDVI sowie multispektralen Feldüberwachungsergebnissen
  • Verwendung von zertifizierten Pflanzenschutzmitteln zur UAV-Sprühung und zertifizierten Drohnen-Sprühdüsen (Beides gibt es in der EU noch nicht)
  • Big-Data-Datenerfassung von allen getätigten Flügen, verwendeten PSM, Piloteninfo
  • Geofencing , Abstiegszwang bei unregelmäßigem Flugverhalten
  • Agrar-Multikopter mit Nutzlast bis zu 17kg
  • Unbemannter Agrar-Hubschrauber mit Nutzlast bis zu 35kg mit Akkuantrieb
  • Wesentliche Vereinfachung der Hubschrauberkonstruktion
  • Wesentliche Verbesserung bzw. Erhöhung der Antikollisionsfähigkeit
  • Abdriftverminderung durch bessere Konstruktion der Drohnen (Düsenauswahl und –Positionen; Aerodynamische Optimierung der Plattform)

ÜBER UNS

VECDRONE ist ein Projekt der DE Druck Europa GmbH, Pfalzburger Str.72A, 10719 Berlin zur Förderung der zivilen Anwendungen der unbemannten Luftfahrzeuge.