1. Entwicklungen der Sprühdrohnen in verschiedenen Ländern
Entwicklung der Sprühdrohnen in Japan:
- Vorreiter der Entwicklung und Anwendung der unbemannten Luftfahrzeugen in der Landwirtschaft
- 1985: der erste unbemannte Sprüh-Helikopter der Welt wurde von YAMAHA entwickelt.
- Seit Anfang 1990 ist der Sprühhelikopter „RMAX“ von YAMAHA in verschiedenen Ländern im Einsatz, seit 2015 auch in den USA und Australien.
- Zurzeit sind mehr als 3.000 unbemannte Flugkörper zum Sprühen in der Landwirtschaft im Einsatz, davon schätzungsweise 2.000 YAMAHA RMAX. Mehr als 14.000 lizenzierte UAV-Piloten.
- Einsatzflächen in Japan: mehr als 1.05 Mio. ha
Entwicklung der Sprühdrohnen in China:
- 2004: das erste Versuchsprojekt zur Entwicklung einer Spritzdrohne
- 2008: Entwicklung eines unbemannten Helikopter zur Ausbringung verschiedener Pflanzenschutzmitteln mit ULV-Sprühtechnik.
- 2010: die erste kommerzielle Sprühdrohne
- Anzahl der Sprühdrohnenhersteller: circa 400
- Anzahl der eingesetzten Sprühdrohnen: 2017 mehr als 14.000
- Sprühflächen: 2017 circa 6,6 Mio. ha
- Großer Vorsprung in der Drohnentechnologie
- Verschiedene Fördermaßnahmen
Entwicklung der Sprühdrohnen in der Schweiz:
- 2017 wurde die erste Drohne zur Pestizidausbringung von der Firma Agrofly mit verschiedenen Zubehören inkl. Steuerungssoftware aus China zusammenmontiert.
- Der PSM-Hersteller Syngenta hat das Projekt unterstützt.
- Agrofly erhielt auch die Bewilligung vom Bazl – Bundesamt für Zivilluftfahrt.
- Die Drohne kann aber noch nicht autonom fliegen, großer Verbesserungsbedarf
- Kosten: circa 50.000 Franken
Entwicklung der Sprühdrohnen in Deutschland:
- Seit 2010 dürfen keine Pflanzenschutzmittel aus der Luft direkt gesprüht werden, mit Ausnahme von schwer zugänglichen Steillagen.
- 2012: Beginn der Entwicklung einer eignen Sprühdrohne, bezuschusst vom Bund i. H. v. circa 1 Mio. EUR. Aufgrund der unzureichenden Wettbewerbsfähigkeiten wurde die Weiterentwicklung des eigenen Modells jedoch eingestellt.
- Nach mehrfachen Tests erwies sich das Sprühergebnis als wirksam. Weitere Tests erfolgen.
- Zurzeit werden weitere Spritzdrohnen und deren biologische Wirksamkeit zwecks Entscheidungshilfe getestet.
2. Gesetzliche Bestimmungen zu Sprühdrohnen in Deutschland
Wichtige luftfahrtrechtliche Bestimmungen
- Luftverkehrsgesetz § 1: Drohnen sind Luftfahrzeuge
- Luftverkehrsordnung: LuftVO § 21a-f: Betriebserlaubnis UAV über 5 kg – Luftfahrtlandesbehörde
- Kenntnisnachweis des Piloten
- Kennzeichnungspflicht des UAV
- Luftverkehrsordnung: LuftVO § 13: Das Abwerfen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen ist erlaubnispflichtig.
Wichtige pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen
- PflSchG § 18
- Das Ausbringen von PflSchM mit Luftfahrzeugen ist (eigentlich) verboten (BVL-EU-Richtlinie 2009/128/EG)
- Ausnahmen können unter strengen Auflagen von den Mitgliedstaaten erteilt werden, z.B. für Sprühen in Weinbergsteillagen.
- Sachkundenachweis
- Nur zugelassene Technik und Spritzmittel(BVL-Richtlinie)
3. Steillagenweinbau in Deutschland
- Steillage: extreme Hanglage mit mindestens 30 Prozent Steigung
- keine Bewirtschaftung in Falllinie mit radgetriebenen Traktoren
- Bekannte Steillagengebiete in DE: Mosel, Mittelrhein, Ahr
- Gesamtfläche der Steillage in DE: circa 15.000 Hektar
- Fläche der Steillage an der Mosel: 3.530 Hektar
- EU-Förderung ab 2017: pro Hektar je nach Steigung zwischen 750 EUR und 2.500 EUR
- Ausbringungsverfahren: Hubschrauber, Raupenfahrzeug, Handspritzen
- Häufigkeit der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln: bis zu 9 mal
4. Unser Vergleich verschiedener Ausbringungsverfahren
|
Geschwindigkeit |
Sprühflächen |
Präzision |
Abdrift |
Durchdringung |
Wasseraufwand |
Personensicherheit |
| Helikopter |
sehr hoch |
sehr groß |
gering |
groß |
mittel |
groß |
gering |
| Raupenfahrzeug |
mittel |
groß |
mittel |
mittel |
groß |
groß |
mittel |
| Handspritzen |
langsam |
klein |
mittel |
klein |
mittel |
mittel |
mittel |
| Drohne |
hoch |
mittel |
hoch |
klein |
mittel |
klein |
hoch |
5. Steillagenweinbau in Deutschland
- 80.000 Winzer in der Bundesrepublik
- Gesamtweinbaufläche circa 10.000 Hektar
- Höchster Ertrag pro Hektar(Hektoliter/Hektar)
- Gesamtfläche Steillagen: Deutschland 15.000 ha; Italien: 15.000 ha; Österreich: 5.000 ha; Portugal: 40.000 ha
- Förderung: je nach Neigung von 750 EUR bis 2.500 EUR pro ha.
- Gesamtweinbaufläche circa 64.000 ha
- Einer der wichtigsten Wirtschaftszweige in Rheinland-Pfalz
- Die Hubschrauber werden zur Ausbringung von PSM eingesetzt
- Pro Jahr werden bis zu 9 mal gespritzt.
- Gesamtfläche der Hubschrauberspritzung 2010: 3.180 Hektar: davon 2.700 ha an der Mosel; 280 ha an der Ahr; 140 ha am Mittelrhein und 60 ha an der Nahe
- Die Landespolitik unterstützt die Entwicklung und Tests der Spritzdrohnen in den Steillagen im hohen Maße.
- Viele Winzer zeigen großes Interesse an Srpühdrohnen.
6. Problematik & Herausforderung des Sprühdrohneneinsatzes: passendes PSM und Wasseraufwand
- Es gibt zurzeit kein zugelassenes PSM für Drohnenspritzungen auf dem europäischen Markt.
- Die zugelassenen PSM sind entweder für Ausbringungen aus der Luft oder durch verschiedene Fahrzeuge, für die ein hoher Wasseraufwand vorgesehen ist. Beispielsweise werden die Fungizide für Luftspritzungen mit min. 150 L Wasser/ha vermischt, während der Wasseraufwand für Raupenfahrzeuge bei min. 350 L liegt.
- Den Ergebnissen der von DLR (Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum) Mosel durchgeführten Anlagerungsversuche der Hubschrauberspritzung im Jahr 2011zufolge „wurden bei der 75L-Variante in etwas gleiche Wirkstoffmengen gemessen wie bei der 150L-Variente“.
- Die Flughöhe des Spritzhubschraubers liegt bei min. 10m währen die Drohnen nicht höher als 2m über den Reben fliegt. Könnte/Dürfte der Wasseraufwand für Drohnenspritzung noch (deutlich) reduziert werden?
- Es fehlen praktische Erfahrungen für Einsätzen im Weinbau. In China und Japan werden die Drohnen in der Regel für Getreide- und Maisanbau verwendet.
- Es muss für jeden derartigen Drohneneinsatz eine Aufstiegsgenehmigung von Landesluftfahrtbehörde erteilt werden.
- Einsatz der Spritzdrohnen zur PSM-Ausbringung ist zurzeit u. U. nur in Steillagen (vor allem in Rheinland-Pfalz) möglich. Verschiedene Bundesländer streben Gesetzesänderungen an.
- Drohnenflug über 25kg Startmasse ist verboten. Nach einer Risikobewertung gemäß SORA-GER können die zuständigen Landesluftfahrtbehörden der Länder im Einzelfall Ausnahmen von diesem Verbot zulassen.
7. Einsatzerfahrungen der Sprühdrohnen aus China
- Präzisere Sprühung
- Weniger Abdrift im Vergleich zum Hubschrauber- und Flugzeugspritzung
- Einsatz in schwer zugänglichen Gebieten
- Sprühflächen: pro Stunde bis zu 5 Hektar (Flachland, Getreideanbau)
- Weniger Wasseraufwand: Starke Reduzierung des Wasseraufwands
- Weniger Hektaraufwand der Pflanzenschutzmittel
- Große Sprühgeschwindigkeit: bis zu 8m/s im Reisanbau
8. Was kann unsere Drohne schon?
- Autonomes Fliegen, auch bei unregelmäßig verteilten Geländen
- Semi-automatische Routenplanung, Positionierung auf cm-Niveau
- Return-to-home Funktion bei abgebrochener Funkverbindung, niedrigem Akku- und Tankfüllstand
- RTK-Positionierung und Satellitenpeilung
- Flugroute und -Höhen nach DSM-Geländeplan
- Notfallsschutzmechnismus – automatischer Rückflug bei Abbruch der Funkverbindung, niedriger Akkuleistung und des Sprühmittelstands
- Hinderniserkennung und Höhenmessung durch binokulares Distanzmesser und das Millimeterwellenradar
- Zweifache Echtzeit-Redundanz zur Flugsicherheit
- Sprüh- und Fluggeschwindigkeitsregulierung
- Memory-Funktion, kein weiderholtes Befliegen bzw. Bespritzung
- Beliebige Flugfläche vordefinierbar (Es soll im idealen Fall nur konkreter Befall behandelt werden)
- Geringer Fluglärm
- Nachtflug
- Schnelle Montage
- Geringer Wartungsaufwand
9. Weiterentwicklung
- Autonomes Fliegen und Sprühen nach 3D-Gelände-Daten, wobei die Position jedes Rebstocks genau definiert wird. Rebinventuren durch Drohnen möglich.
- Punktuelle Pflanzenschutzmittelausbringung nach relevanten Indexen, z.B. NDVI sowie multispektralen Feldüberwachungsergebnissen
- Verwendung von zertifizierten Pflanzenschutzmitteln zur UAV-Sprühung und zertifizierten Drohnen-Sprühdüsen (Beides gibt es in der EU noch nicht)
- Big-Data-Datenerfassung von allen getätigten Flügen, verwendeten PSM, Piloteninfo
- Geofencing , Abstiegszwang bei unregelmäßigem Flugverhalten
- Agrar-Multikopter mit Nutzlast bis zu 17kg
- Unbemannter Agrar-Hubschrauber mit Nutzlast bis zu 35kg mit Akkuantrieb
- Wesentliche Vereinfachung der Hubschrauberkonstruktion
- Wesentliche Verbesserung bzw. Erhöhung der Antikollisionsfähigkeit
- Abdriftverminderung durch bessere Konstruktion der Drohnen (Düsenauswahl und –Positionen; Aerodynamische Optimierung der Plattform)